E-Mail-Updates
Wenn Sie daran interessiert sind, E-Mail-Updates von den Hendersons zu erhalten, können Sie sich auf der Registrierungsseite der E-Mail-Liste anmelden. Es wird nur Ihre E-Mail-Adresse benötigt, aber wir bitten Sie, auch die Felder Vor- und Nachname auszufüllen. Bitte lesen Sie unten den Abschnitt Closed-Loop-Opt-in, damit Sie den Prozess der Anmeldung verstehen.
Es ist auch möglich, sich von unseren Updates auf der Anmeldeseite der E-Mail-Liste abzumelden oder ihre E-Mail-Adresse zu ändern.
Um frühere E-Mail-Updates online zu lesen, besuchen Sie bitte das Henderson Update Listenarchiv. ("Profile login" erforderlich)
Closed-Loop-Opt-in
Wir sind gesetzlich verpflichtet, festzuhalten, dass Sie uns die Erlaubnis erteilt haben, Ihnen E-Mails zu senden. Das ist auch höflich. Wir wollen keine E-Mails an Personen senden, die keine E-Mails empfangen wollen. Um dies zu tun, verwenden wir einen geschlossenen Kreislauf, um sicherzustellen, dass Sie sich anmelden möchten und dass Sie die E-Mail-Adresse besitzen, mit der Sie sich anmelden.
Diejenigen unter Ihnen, die mehr über Closed-Loop-Opt-in erfahren möchten, können mehr über Closed-Loop-Opt-in unten lesen.
Wie funktioniert Closed-Loop-Opt-in zu unserer Liste?
- Füllen Sie das Formular für die deutsche oder englische Liste online aus und senden Sie es ab.
Sie sollten nach dem Absenden des Formulars ein Popup-Fenster wie dieses sehen.
- Klicken Sie auf den grossen grünen Button in der erhaltenen E-Mail, um zu bestätigen, dass Sie diese E-Mail-Adresse besitzen und sich anmelden möchten.
Sie sollten eine Bestätigung sehen.
- Wir werden eine E-Mail erhalten, in der wir wissen, dass Sie sich anmelden möchten. Wir werden Ihr Abonnement genehmigen.
HINWEIS: Wir übernehmen diesen Schritt für Sie!
- Sie erhalten eine E-Mail, in der Sie auf der Liste begrüsst werden.
- Viel Spass beim Lesen unserer Updates in Ihrem Posteingang!
Mehr über Closed-Loop-Opt-in
Wikipedia sagt dieses über Closed-Loop-Opt-in aus:
Beim „Double-Opt-in“ (auch „Closed-Loop-Opt-in“ genannt) muss der Eintrag der Abonnentenliste in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Meist wird hierzu eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Diese Nachricht wird auch als „DOI-Mail“ oder „Checkmail“ bezeichnet. Handelt es sich um ein echtes, das heißt erwünschtes Opt-in, bekommt der Abonnent eine Bestätigung seiner angegebenen Kontaktdaten. Handelt es sich dagegen um einen missbräuchlich erfolgten Eintrag, kann sich der unfreiwillige Abonnement-Kandidat vor einem Eintrag in die Abonnementliste schützen, indem er auf die Bestätigungsanfrage nicht reagiert. Eine Registrierung beim „Double-Opt-in“ wird erst dann wirksam, wenn sie bestätigt wird. Dieses Verfahren hat sich mittlerweile im E-Mail-Marketing in Deutschland durchgesetzt und wird für die Adressgenerierung bei professionellen Versendern mehrheitlich verwendet. Das Unternehmen, welches dieses Verfahren anbietet, protokolliert diese Schritte, damit später bewiesen werden kann, ob und wann die Erlaubnis erteilt wurde. Mit diesem Verfahren wird vermieden, dass eine dritte Person die eigene E-Mail-Adresse bei einem Newsletter einträgt und man somit ungefragt Werbung erhält.
Als Bestätigung kommen neben oben genanntem Weg Verfahren in Frage, bei denen die Bestätigung zum Beispiel schriftlich auf dem Postweg, telefonisch oder per Banküberweisung erfolgt.
Dieses Verfahren wird für seriöses E-Mail-Marketing von verschiedenen Organisationen, wie zum Beispiel dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV), empfohlen. Der BGH erklärte, das Double-opt-in-Verfahren ist geeignet, Darlegung und Nachweis einer Einwilligung in den Empfang von Werbemails zu erleichtern.